DE19916507A1 - Abdeckungsvorrichtung für Erdoberflächen - Google Patents

Abdeckungsvorrichtung für Erdoberflächen

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    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H13/00Monuments; Tombs; Burial vaults; Columbaria
    • E04H13/003Funeral monuments, grave sites curbing or markers not making part of vaults

Abstract

Es wird eine Abdeckungsvorrichtung (10) für Erdoberflächen, Grünflächen u. dgl. und insbesondere für Grabanlagen beschrieben, die eine als Platte (11) aus gelochtem Material ausgebildete Abdeckung aufweist, auf der Erde, Kies oder anderes Material aufgebracht werden können. Aufgrund der gelochten Platte (11) wird eine Bodenversiegelung vermieden und erreicht, daß Regen- oder Gießwasser in den Erdboden einsickern kann.

Description

Die Erfindung betrifft eine Abdeckungsvorrichtung für Erdoberflächen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Sie betrifft insbesondere eine Abdeckungsvorrichtung für Graboberflächen bzw. Grabanlagen.
Die Grabpflege wird in beachtlicher Anzahl nicht mehr von den Angehörigen, sondern von Gärtnereien und anderen Einrichtungen vorgenommen. Hierzu ist ein Pflegevertrag abzuschließen, der regelmäßige Kosten verursacht, ohne daß vollständige Sicherheit besteht, daß das Grab tatsächlich vertragsgemäß gepflegt wird, zumal Langzeitverträge oft nur schwierig vorzeitig gekündigt werden können.
Daher wird oft entschieden, eine steinerne Grababdeckung vorzusehen. Wegen des Steinmaterials, Granit, Marmor und dergl., und wegen der Aufwendigen Bearbeitung der Oberflächen dieser Abdeckungen ebenso wegen der Notwendigkeit, zum Abfangen des hohen Gewichtes solcher Abdeckungen ein stabiles Fundament vorzusehen, ist diese Art der Grabausgestaltung recht aufwendig. Hinzu kommt, daß der Boden durch derartige Abdeckungen versiegelt wird, was das Einsickern des Regenwassers verhindert.
Auch wird anstatt Steinmaterial Kunststoff oder Kunstglas vorgesehen, s. DE 295 12 891 U1 oder IDE 26 46 266 AI, in der eine Abdeckung beschrieben ist, die aus in aushärtbarem Kunststoff eingebettetem Steinmaterial hergestellt ist. Derartige wasserundurchlässige Abdeckungen werden zunehmend von Friedhofsverwaltungen verboten.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abdeckungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach herzustellen ist und mit der eine Bodenversiegelung vermieden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß umfaßt die Abdeckvorrichtung, auch Abdeckungsvorrichtung genannt, eine Abdeckung aus gelochtem, flächigem Material, das auf der Erdoberfläche auflegbar oder ggfls. vertieft versenkbar und 1 oder fixierbar ist; auf die Abdeckungsvorrichtung kann Erde, Kies oder weiteres Ziermaterial aufgebracht werden.
Diese Abdeckungsvorrichtung ist wegen der Perforierungen wasserdurchlässig, so daß der Nachteil der Versiegelung, den Abdeckungsvorrichtungen ohne Perforierungen besitzen, vermieden ist. Sie verhindert auch ein Wuchern von Wildpflanzen, gestattet jedoch das Einsickern des Regenwassers in den Erdboden.
Die Abdeckungsvorrichtung kann eine gelochte Metallplatte sein; sie kann natürlich auch aus Kunststoff oder ähnlichem Material bestehen.
Wesentlich ist, daß das Material nicht rostet oder verrottet.
Zum besseren Aufstellen der Abdeckungsvorrichtung auf den Erdboden kann die Abdeckungsvorrichtung in vorteilhafter Weise auch an ihrer Umfangskante eine wenigstens einseitig senkrecht zur Plattenebene vorspringende Umrandung aufweisen, wodurch einerseits eine Aufstelleiste gebildet wird; andererseits kann eine solche Umrandung mit der Platte eine nach oben offene Wanne bilden; die Wanne wird mit der der einseitig vorspringenden Umrandung entgegengesetzt liegenden Fläche auf den Boden aufgelegt und in die Wannenform kann Erde, Kies oder anderes Material, z. B. Ziermaterial, eingefüllt werden. Wenn die Umrandung beidseitig vorspringt, dann kann der eine Umrandungsabschnitt als eine Fußleiste und der andere als Wannenrand verwendet werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, auf der Abdeckungsvorrichtung wenigstens eine Querleiste aufzubringen, mit der die Plattenoberfläche in unterschiedliche Bereiche oder Abschnitte aufgeteilt werden kann, in die unterschiedliche Materialien eingefüllt werden können.
Verwendet man die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung als Grababdeckung, dann kann sie direkt auf die Graboberfläche aufgelegt werden; ist eine Grabumrandung z. B. aus Steinmaterial vorhanden, dann kann die Abdeckungsvorrichtung und insbesondere die Platte an der Grabumrandung befestigt werden. Insbesondere hier reduziert sie, wie auch allgemein, den Pflegeaufwand, insbesondere den Grabpflegeaufwand, auf ein Minimum und bietet zusätzlich eine Reihe von unterschiedlichen Dekorationsmöglichkeiten. An der Abdeckungsvorrichtung angebrachte Ton-, Glas- oder Steintäfelchen können als Träger von Inschriften auch einen Grabstein ersetzen. Gegenstände, mit denen das Grab verziert werden soll, können diebstahlsicher an der Abdeckungsvorrichtung befestigt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
An Hand der Zeichnungen, in der einige Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung und weitere Vorteile näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausgestaltung einer Abdeckungsvorrichtung,
Fig. 2 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung,
Fig. 4 und 5 je eine Teilschnittansicht einer dritten und vierten Ausgestaltung der Erfindung, ähnlich derjenigen der Fig. 2,
Fig. 6 eine fünfte Ausgestaltung der Erfindung, in perspektivischer Darstellung, und
Fig. 7 eine Schnittansicht gemäß Schnittlinie VII-VII der Fig. 6.
Die Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße erste Abdeckungsvorrichtung 10. Sie besitzt eine aus gelochtem Material, vorzugsweise aus nichtrostendem Metall, bestehende Platte 11, die bei der in Fig. 1 dargestellten Ausgestaltung rechteckig ist. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Platte rund, oval, dreieckig oder mit mehr als vier Ecken oder ringförmig auszubilden, welch letztere Form insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn die Abdeckungsvorrichtung um Pflanzen, z. B. Bäume, herum anzuordnen ist. Aufgrund der Wasserdurchlässigkeit ist eine großflächige Ausgestaltung denkbar.
An der Umfangskante 12 ist eine leistenartige Umrandung 13 befestigt, die hier beidseitig senkrecht zur Plattenebene vorspringt, so daß ein Leistenabschnitt 14 und 15 gebildet ist, von denen der Leistenabschnitt 14 mit der Platte 11 eine nach oben hin offene Wanne bildet, die mit geeignetem Schüttmaterial, z. B. Erde, Kies oder anderem aufgefüllt werden kann. Der Leistenabschnitt 15 dient als Aufstellfuß, mit dem die Abdeckungsvorrichtung 10 auf dem Boden aufgestellt werden kann. Der Leistenabschnitt 15 kann natürlich auch in den Erdboden eingedrückt werden, wodurch eine bessere Fixierung der Abdeckungsvorrichtung 10 im Erdboden gewährleistet ist.
Die Platte 11 ist mit Löchern in regelmäßiger oder unregelmäßiger Anordnung versehen; die Löcher können alle Formen besitzen. Ggfls. kann für die Platte sog. Streckmetall verwendet werden. Die Perforierungen oder Durchbrüche sichern den Durchtritt von Regen- oder Gießwasser in den Erdboden.
Die Verbindung zwischen Platte 11 und Umrandung 13 bzw. Querleiste 17 u. 18 kann - bei Verwendung von Metall - eine Schweiß- oder Lötverbindung sein; sie kann auch eine Schraub-, Niet-, Klebe- oder Klemmverbindung etc. sein. Ggfls können Mittel vorgesehen sein, mit denen die Platte 11 mit der Umrandung 13 beziehungsweise der Querleiste 17 und 18 verrastet werden kann.
Wenn die Abdeckungsvorrichtung aus Kunststoff herzustellen ist, dann kann sie in ihrer Gesamtheit einstückig aus aushärtbarem Kunststoff in einem Gießverfahren gegossen werden und ggfls. auch eine Glasfaserverstärkung enthalten. Selbstverständlich sind bei der Anbringung einer Umfangsleiste 13 auch diejenigen Maßnahmen möglich, die bei einer Abdeckungsvorrichtung aus Metall angewendet werden.
Auch die Umrandung 13 kann gelocht sein.
Innerhalb der Umrandung 13 sind auf der oberen Seite der Platte 11 Querstreben oder Querleisten 17, 18 vorgesehen, die den Innenbereich der Wannenform in mehrere Abschnitte oder Bereiche 19 bis 21 unterteilen, die mit unterschiedlichen Materialien befüllt werden können. So können der Abschnitt 19 mit Erde und der Abschnitt 20 mit Kies wenigstens einer Farbe befüllt werden; in den Abschnitt 21 können Zierkübel, Laternen, Skulpturen, Behälter für Arbeitsgeräte oder dergl. eingestellt und wenn nötig auch diebstahlsicher befestigt werden. Auch ist eine einfache und rückstandslose Entfernung oder Demontage dieser Gegenstände möglich.
Die Abdeckungsvorrichtung 25 gemäß Fig. 3 umfaßt eine gelochte Platte 26, die der Platte 11 entspricht. An ihrer Unterseite sind Füße 27 angebracht, mit der die Abdeckungsvorrichtung 25 auf den Erdboden aufgestellt werden kann. Eine der Umrandung 13 entsprechende Umrandung ist in Fig. 3 nicht dargestellt, um anzudeuten, daß unter bestimmten Umständen auf Wunsch auch auf eine Umrandung verzichtet werden kann.
Die Abdeckungsvorrichtungen gemäß den Fig. 4 und 5 zeigen die Abdeckungen an einem Grab. In den Innenraum einer Grabumrandung 40 ist die Abdeckungsvorrichtung 10 eingesetzt und mittels Winkeleisen 41, die mit einem Schenkel auf der Oberseite der Grabumrandung 40 fixiert sind, oder 42, die innerhalb der Grabumrandung 40 befestigt sind, fixiert. Bei der Ausgestaltung nach Fig. 5 besteht der ästhetische Vorteil, daß das Winkeleisen 42 nicht sichtbar ist. Der Abschnitt 15 siehe Fig. 1, kann auf dem Boden aufgestellt sein; er kann auch in den Boden eingebracht sein, um so eine zusätzliche Verankerung zu erzielen. Durch das Fixieren der Abdeckungsvorrichtung an der Grabumrandung 40 wird eine Stabilisierung der Grabumrandung erzielt. Anstatt der Winkeleisen 41 kann jede andere Befestigungsart vorgesehen sein.
Die Fig. 6 zeigt eine besondere Ausgestaltung der Abdeckungsvorrichtung nach Fig. 1, in Verbindung mit Fig. 4 oder 5. Innerhalb der Grabumrandung 40 ist in der z. B. nach Fig. 4 oder 5 beschriebenen Weise eine Platte 11 befestigt, auf deren oberen Seite in einer Hälfte eine ringförmige Leiste 61 befestigt ist, von der aus radial mehrere Querleisten 62, hier sechs, die spitze Winkel untereinander einschließen, ausgehen und bis zur Grabumrandung 40 verlaufen. Die von der kreisförmigen Leiste 61 ausgehenden, im wesentlichen in der Hälfte der ringförmigen Leiste 61 befindlichen Querleisten 62a und 62b verlaufen bis zu den benachbarten Längsseiten der Grabumrandung, so daß in den Raum 63 zwischen ihnen und dem zugehörigen Grabumrandungsabschnitt Platz zur Aufstellung eines Grabsteines 64 vorhanden ist. In den Räumen zwischen den übrigen Leisten 62 und der Grabumrandung 40 können Schüttgüter unterschiedlicher Art eingefüllt werden.
Die Erfindung ist hier anhand mehrerer Ausführungsbeispiele erläutert. Selbstverständlich ist hiermit eine Einschränkung des Schutzumfangs nicht beabsichtigt; unter den Schutzumfang fallen auch weitere Ausgestaltungen, die im Rahmen der Erfindung liegen. So können anstatt einer einzigen Platte oder Abdeckungsvorrichtung auch mehrere nebeneinander vorgesehen sein. Auch kann die Wannenform durch eine Kugelkalottenform, oder andere geometrische oder unregelmäßige drei­ dimensionale Formen, gebildet oder erzeugt sein, die mit oder ohne Füße auf oder in den Boden eingesetzt sein kann.

Claims (12)

1. Abdeckvorrichtung (10) für Erdoberflächen, Grünflächen oder ähnliches, und insbesondere für Grabanlagen, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Abdeckung (11, 26) aus mit Durchbrüchen versehenem vorzugsweise flächigem Material umfaßt, die die Erdoberfläche oder dergl. abdeckt, und das auf der oberen Fläche der Abdeckung (11, 26) unterschiedliches Material, z. B. Erde, Kies und/oder Ziermaterial, und/oder Ziergegenstände aufbringbar sind.
2. Abdeckungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (11, 26) eine Platte ist.
3. Abdeckungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (11, 26) aus gelochtem Metall besteht.
4. Abdeckungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (11, 26) aus Streckmetall hergestellt ist.
5. Abdeckungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungsvorrichtung aus Kunststoff, Glasfaser­ material, oder dergl. hergestellt ist.
6. Abdeckungsvorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Umfangsrand der Abdeckung (11, 26) eine wenigstens einseitig zur Abdeckungsebene vorspringende leistenartige Umrandung (13, 14, 15) angebracht ist, so daß sich wenigstens auf einer Seite der Abdeck­ ung (11, 26) eine Wannenform ergibt.
7. Abdeckungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Umrandung (13) beidseitig vorspringt.
8. Abdeckungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (11, 26) auf einer Seite Füße (27) aufweist.
9. Abdeckungsvorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus nicht rostendem oder nicht verrottendem Material besteht.
10. Abdeckungsvorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (11, 26) auf ihrer Oberseite wenigstens eine Unterteilungsleiste (17, 18, 61, 62) aufweist, die die obere Seite in wenigstens zwei Abschnitte aufteilt, in die unterschiedliche Materialien einfüllbar sind.
11. Abdeckungsvorrichtung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in eine Grabumrandung einsetzbar und ggfls. an dieser fixierbar ist.
12. Abdeckungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungsvorrichtung lediglich aus einer perforierten Platte besteht.
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